BAUKOSTEN

Der Kosten-Soll-Ist-Vergleich

Text: K. Schulz | Foto (Header): © Hyejin Kang – stock.adobe.com

Ein Teil der Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI ist die Kostenkontrolle. Die Kostenkontrolle soll den Verlauf von Soll- und Ist-Kosten unter Kontrolle halten, um die Möglichkeit zu erhalten, bei drohender Überschreitung der Soll-Werte entsprechende Maßnahmen einzuleiten, also steuernd eingreifen zu können. Der Soll-Ist-Vergleich ist sowohl für den Bauüberwacher als auch für den Bauleiter einer Bauunternehmung ein wichtiges Instrument.

Auszug aus:

Der Bauleiter
Ausgabe Oktober 2018
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Die Ermittlung der Baukosten ist eine Grundleistung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und ein elementarer Bestandteil jeder Objektplanung. Die Vorgehensweise der Baukostenermittlung bzw. Kostenplanung ist in DIN 276-1 „Kosten im Bauwesen“ (2008) festgelegt.

Im Folgenden werden die einzelnen Phasen des Soll-Ist-Vergleichs beschrieben. Im zweiten Teil dieses Artikels wird eine praktische Anleitung zur Umsetzung des Soll-Ist-Vergleichs (kurz SiV) dargestellt.

Der Soll-Ist-Vergleich vor Ausführung der Bauleistung

Die Baukostenermittlung erfolgt in den Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI üblicherweise nach der Gliederung der DIN 276 in der Gliederungstiefe der dritten Gliederungsebene. Spätestens mit der Erstellung der Leistungsverzeichnisse (LV) und dementsprechend mit der Erstellung der Schätzpreis-LVs erfolgt die Gliederung nach den einzelnen Leistungsbereichen. Vorzugsweise soll hier die Gliederung nach dem Standardleistungsbuch (STLB) erfolgen. Es empfiehlt sich, die Zuordnung der Kostengruppen nach DIN 276 immer mitzuführen.

Die Bildung von Kostenbudgets erfolgt mit Abschluss der Leistungsphase 3, also der Entwurfsplanung. Hier sollte auch schon die Umstellung der Kostenberechnung von der Gliederung nach DIN 276 zur Gliederung nach den Leistungsbereichen erfolgen. Jedem Leistungsbereich wird nun ein abgestimmtes Budget zugewiesen. Dieses Budget bildet den Soll-Wert eines jeden Leistungsbereichs ab.

Im Rahmen der Ausführungsplanung ist die Kostenberechnung fortzuschreiben und jegliche Änderung bezüglich der Kosten zu dokumentieren. Nur durch das Wissen um Kostenänderungen kann der Planer steuernd eingreifen, um die gesetzten Budgets einzuhalten. Andernfalls ist das Budget zu erhöhen, wobei die Budgeterhöhung durch den Bauherrn genehmigt werden muss.

Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung erfolgt üblicherweise die Erstellung der Leistungsverzeichnisse. Die Leistungsverzeichnisse müssen mit Schätzpreisen versehen werden, sodass hier wiederum eine Möglichkeit besteht den SiV vorzuschreiben. Werden hier Abweichungen vom Budget festgestellt, sind diese wiederum in Form einer Kostenmeldung zu kommunizieren.

Mit dem Versand der Leistungsverzeichnisse bzw. mit dem Eingang der Angebote liegt der sogenannte Kostenanschlag vor. Die Angebotssummen werden wiederum mit den aufgestellten Budgets verglichen. Im Falle von Abweichungen sind diese zu begründen. Bei Überschreitungen einzelner Budgets sind auch hier Budgeterhöhungen beim Auftraggeber zu beantragen. Eine Budgeterhöhung kann entfallen, wenn ein Ausgleich über andere Teilbudgets erzielt werden kann.

 

Der Soll-Ist-Vergleich während der Ausführung der Bauleistung

Mit der Vergabe der Bauleistungen der einzelnen Leistungsbereiche sollte das gesamte Budget relativ sicher abgebildet sein. Dennoch wird es im Zuge der Ausführung immer wieder zu Nachträgen kommen. Insofern ist auch während der Ausführung der SiV zwingend vorzuschreiben.

Besonders hervorzuheben ist in dieser Projektphase die Kostenmeldung. Eine Kostenmeldung beinhaltet die Begründung einer Kostenänderung. In der Kostenmeldung ist eine Begründung der Kostenänderung, deren Bewertung, deren Auswirkungen auf Termine und selbstverständlich deren Höhe anzugeben. Jede Kostenmeldung muss dem Bauherrn mit der Bitte um Freigabe oder Ablehnung vorgelegt werden. Anhand der Kostenmeldungen wird jede Kostenänderung nachvollziehbar dokumentiert. Diese Dokumentation ist wichtig, da es viele verschiedene Gründe für eine Kostenerhöhung gibt. Insbesondere sind Kostenerhöhungen aufgrund von Bauherrenwünschen von anderen Gründen abzugrenzen. Folgende Gründe für Kostenänderungen sind möglich:

  • Änderung des Bauentwurfs (Quantität, Qualität)
  • Unvorhersehbares (z. B. beim Erdaushub)
  • Mengenfehler in der Ausschreibung
  • Fehler in der Planung
  • Auflagen von Behörden etc.

 

Beispiel eines Soll-Ist-Vergleichs

Notwendige Software:
Für die Erstellung und Fortschreibung des SiV ist keine besondere Software notwendig. Die Verwendung einer Tabellenkalkulation, z. B. Microsoft Excel, reicht völlig aus. Der Vorteil bei der Verwendung von Microsoft Excel oder vergleichbaren Tabellenkalkulationsprogrammen liegt darin, dass der SiV recht einfach bei geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden kann.

Aufbau des Soll-Ist-Vergleichs:
Der Aufbau einer solchen Excel-Tabelle ist grundsätzlich bei jedem Bauvorhaben identisch, sodass man sich zunächst eine universelle Masterdatei erzeugen kann, die dann bei jedem Bauvorhaben individuell angepasst wird. Die Datei besteht aus den Tabellenblättern „Kostenkontrolle SiV“, „Zusammenfassung“, „Kostenmeldung [1-n]“.

Das erste Tabellenblatt ist für den SiV reserviert.

In der Praxis haben sich dabei die folgenden Spaltenbelegungen bewährt:

Spalte A: Nummer des Leistungsbereichs nach Standardleistungsbuch
Spalte B: Bezeichnung des Leistungsbereichs
Spalte C: Budget
Spalte D: Schätzpreise
Spalte E: Firmennamen
Spalte F: Angebot netto
Spalte G: Auftrag netto
Spalte H: Nachträge netto
Spalte I: Abrechnung 100 % (wird erst bei Erstellung der Schlussrechnung ausgefüllt)
Spalte J: Leistungsstand in %
Spalte K: Kostendeckung +/-
Spalte L: Kostendeckung in %
Spalte M: Prognose netto
Spalte N: Prognose brutto
Spalte O: abgerechnet in Euro, brutto
Spalte P: noch abzurechnen in Euro, brutto

In den Zeilen werden dann die jeweiligen Leistungsbereiche eingetragen. Es bietet sich an, eine Summenzeile für die Kostengruppe 300, für die Kostengruppe 400, für die Kostengruppe 500 und 600 (bei Bedarf auch 700) anzulegen. Das Tabellenblatt „Zusammenfassung“ beinhaltet die Zusammenfassung der auf den folgenden Tabellenblättern angelegten Kostenmeldungen. Hier werden jeweils der Leistungsbereich, die Höhe der Kostenänderung, eine Bemerkung zur Kostenänderung und die Daten des Versands der Kostenmeldung an den Bauherrn sowie das Datum von dessen Antwort eingetragen. Die Tabellenblätter „Kostenmeldung“ (siehe Abb. 1) beinhalten die fortlaufenden Kostenmeldungen, wobei für jede Kostenmeldung ein neues Tabellenblatt angelegt wird. Die in den jeweiligen Kostenmeldungen aufgeführten Kostenänderungen in Euro werden direkt mit dem Tabellenblatt „Zusammenfassung“ verknüpft und von dort an das Tabellenblatt „Kostenkontrolle“ (Spalte H) übergeben. Die fortlaufende Nummer des Kostenmeldungsblatts kann und darf im Projektverlauf nicht geändert werden.

 

Praktische Anwendung des Soll-Ist-Vergleichs

Zunächst werden in den Spalten A (LB) und B (Gewerk/Leistungsbereich) die für das jeweilige Bauvorhaben relevanten Leistungsbereiche eingetragen. In der Spalte C (Budget) werden dann die mit dem Bauherrn abgestimmten und freigegebenen Einzelbudgets dem jeweiligen Leistungsbereich zugeordnet. Nach Vorliegen der Schätzpreis-LVs werden die Schätzkosten in der Spalte D (Schätzpreis-LV) eingetragen und mit der Spalte C (Budget) verglichen. Die Differenzen werden in der Spalte K (Kostendeckung +/-) in Euro absolut und in Spalte L (Kostendeckung in %) als Prozentwert ausgeworfen. In der Spalte M (Prognose netto) ist dann eine Prognose der wahrscheinlichen Baukosten einzutragen. Diese Prognose ist durch den Planer sachverständig abzuschätzen. Vor Bauausführung sollte hier der letzte verfügbare Wert (Angebot oder Auftrag) mit einem Zuschlag von ca. 3 % verwendet werden. Dieser Zuschlag kann mit fortschreitendem Leistungsstand gegen null laufen. Damit man immer einen guten Überblick über den Projektstand (in zeitlicher Hinsicht) hat, empfiehlt es sich, die gesicherten Zeilen grün zu hinterlegen. Wenn also ein Teilbudget mit dem Bauherrn abgestimmt ist, wird dieses grün hinterlegt. Ist bereits eine Firma beauftragt, werden die Spalten C (Budget) bis G (Auftrag netto) grün hinterlegt. Liegt der Leistungsstand eines Leistungsbereichs bei 100 %, können die Spalten C (Budget) bis L (Leistungsstand 100 %) grün hinterlegt werden. Nach Vorliegen der jeweiligen Angebote wird das jeweils günstigste Angebot in der Spalte F (Angebot netto) eingetragen. Die Werte aus den Spalten K (Kostendeckung +/-) und L (Kostendeckung in %) müssen sich dann auf die Spalte F (Angebot netto) bzw. G (Auftrag netto) beziehen. Ist der Auftrag erteilt und liegen bereits Nachträge vor, muss die Summe aus Auftrag netto und Nachtrag netto mit dem Budget verglichen, und daraus müssen die Werte für die Spalte K (Kostendeckung) und Spalte L (Kostendeckung in %) berechnet werden. In turnusmäßigen Abständen ist aus dem Tabellenblatt SiV ein PDF mit Datumsstempel zu erzeugen und dem Bauherrn vorzulegen. Je nach Größe des Bauvorhabens ist ein wöchentlicher oder monatlicher Turnus zu wählen.

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