Ausgabe Juli 2019

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Vertragsauslegung und Abrechnung: Beschluss des OLG Frankfurt/M.
In dem Beschluss des OLG Frankfurt/M. vom 26.03.2019 – Az. 21 U 17/19 – IBR 2019.303, hat sich ein Gericht wiederholt mit der Frage befasst, wann und in welcher Form Widersprüche zwischen einzelnen Teilen von Vertragsunterlagen zu einem Bauvertrag aufzulösen sind. Anlass für die Entscheidung war die Abrechnung von Straßenmarkierungsarbeiten, für welche der Auftragnehmer im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag erhalten hatte.

BAUTECHNIK
Bauwerkstrocknung
Feuchte im Bauwerk ist einer der Hauptauslöser für Bauschäden – mit ebenso vielen Ursachen wie Auswirkungen. Die Vermeidung bzw. Beseitigung von Feuchte ist damit für schadensfreie Bauten sowohl beim Neubau als auch im Bestand sowie für eine einwandfreie Nutzung unumgänglich.

SICHERHEIT, GESUNDHEIT & UMWELT
Arbeiten mit Asbest auf Baustellen: Planung, Anzeige und Freigabe
Asbest ist immer noch ein Thema in Deutschland, obwohl seit dem 1. Januar 2005 ein europaweites Asbestverbot gilt. Etwa 8.000 Anträge auf Berufskrankheiten gehen aufgrund der langen Latenzzeit für den Erkrankungsausbruch jährlich bei den Berufsgenossenschaften ein, aber nur etwa ein Viertel erhält auch tatsächlich eine Rente von der Berufsgenossenschaft. Umso mehr ist seitens der Unternehmen auf eine sorgfältige Dokumentation und Arbeitsweise zu achten, gerade weil Asbest in mehr als 3.000 verschiedenen Produkten verarbeitet wurde und schätzungsweise 35 Millionen Tonnen Asbest in Deutschland immer noch verbaut sind.

BAUKOSTEN
Digitales Aufmaß: Messen mit K(n)öpfchen
Ob Angebot, Bestandsplanung oder Abrechnung – um ein Aufmaß kommt man meist nicht herum. Digitale Laser-Aufmaßsysteme rationalisieren die Messdatenerfassung und beschleunigen sie. Was eignet sich für wen und worauf sollte man achten?

Die versteckte Gefahr

Obwohl bereits seit Januar 2005 ein europaweites Asbestverbot gilt, ist Asbest nach wie vor ein großes Thema auf Deutschlands Baustellen. Schätzungen zufolge sind allein in Deutschland immer noch 35 Millionen Tonnen Asbest verbaut.

Vielleicht waren Sie bei Ihren Bauprojekten auch schon mal verantwortlich für den fachgerechten Umgang mit dem hochkrebserregenden Material – dann wissen Sie sicher, dass an Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien sehr hohe Anforderungen gestellt werden. So dürfen diese beispielsweise nur von sachkundigen Firmen ausgeführt werden, welche zudem eine aktuelle Zulassung nach Gefahrstoffverordnung nachweisen können.

Sollten Sie noch „Asbest-Neuling“ sein, dann keine Panik: Wie immer sind Sie mit Ihrer neuesten „Der Bauleiter“-Ausgabe bestens informiert. Ab S. 12 klärt Sie unser Experte über die wichtigsten Verhaltensweisen im Umgang mit Asbest auf.

Eine gesunde Bauphase wünscht Ihnen

Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“